Bundesförderungen für den Heizungstausch 2026
Wenn alle Dinge so einfach wären, wie ein Heizungstausch!
Förderungen Kärnten 2026
In Kärnten stehen im Jahr 2026 attraktive Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch zu Verfügung. Neben der Bundesförderung von bis zu 8.500 Euro bietet das Land Kärnten eine Landesförderung, die mit der Bundesförderung kombinierbar ist. Alle weiteren Details und Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.
Gemeindeförderungen
In vielen der rund 2.100 österreichischen Gemeinden werden der Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung zusätzlich gefördert. Sie können sich auch am besten direkt bei Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse und Förderungen informieren.
Was wird gefördert?
- Biomasseanlagen beim Austausch einer fossilen Altanlage wie Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner
- Wärmepumpen beim Austausch einer fossilen Altanlage wie Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner
- Thermische Solaranlagen in Kombination mit einem Heizungstausch
- PV-Stromspeicher
Wie hoch wird bei Wärmepumpen gefördert?
- Bund: maximal 30% -> Deckel Pauschale "Wärmepumpe" = 7.500 Euro
- Land Kärnten: Fixe Förderbetrag beim Heizungstausch = 3.000 Euro
- Bohrbonus Tiefenbohrung (nur bei Sole-Wasser- und WasserWasser-Wärmepumpen) = 5.000 Euro
- Land Kärnten: Bonusregelung Kärntner bis zu 6.000 Euro
- Verbesserung des Heizwärmebedarfs (kWh/m²/a) x beheizte Fläche = Förderung
- Beispiel: Ein Haus mit 120 m² beheizter Fläche verbessert seinen Heizwärmebedarf um 50 kWh/m²/a -> 1€ × 50 × 120 = 6.000 Euro Förderung
- Beispiel: Ein Zweifamilienhaus mit 180 m² verbessert seinen Heizwärmebedarf um 110 kWh/m²/a auf 50 kWh/m²/a -> 1€ × 110 × 180 = 19.800 € + 5.000 € Bonus = 24.800 Euro Förderung
Datenblatt zum Download (Beachten Sie die Fördergrenzen - Alle Angaben ohne Gewähr)
Wie hoch wird bei Biomasseanlagen gefördert?
- Bund: maximal 30% -> Deckel Pauschale "Holz" = 8.500 Euro
- Land Kärnten: Fixe Förderbetrag beim Heizungstausch = 3.000 Euro
- Land Kärnten: Bonusregelung Kärntner bis zu 6.000 Euro
- Verbesserung des Heizwärmebedarfs (kWh/m²/a) x beheizte Fläche = Förderung
- Beispiel: Ein Haus mit 120 m² beheizter Fläche verbessert seinen Heizwärmebedarf um 50 kWh/m²/a -> 1€ × 50 × 120 = 6.000 Euro
- Beispiel: Ein Zweifamilienhaus mit 180 m² verbessert seinen Heizwärmebedarf um 110 kWh/m²/a auf 50 kWh/m²/a -> 1€ × 110 × 180 = 19.800 € + 5.000 € Bonus = 24.800 Euro Förderung
Datenblatt zum Download (Beachten Sie die Fördergrenzen - Alle Angaben ohne Gewähr)
Förderung Solarbonus
- In Kombination mit einem Heizungstausch fördert das Land Kärnten zusätzlich 1.500 Euro für die Installation einer thermischen Solaranlage ab einer Kollektorfläche von 6m².
Weiters wird gefördert?
- Heizungstechnik: Hydraulischer Abgleich 200 Euro
- Altobjektkauf: 15 % des Kaufpreises, max. 25.000 Euro (Einfamilienhaus)
- Altobjektkauf: 22,5 % des Kaufpreises, max. 37.500 Euro (Zweifamilienhaus)
- Barrierefreies Wohnen 50% der Kosten, max. 40.000 Euro (barrierefreie Badsanierung o.ä.)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Wichtig - Fördermittel und Zeitrahmen!
- Der Bund stellt jährlich 360 Mio. Euro zu Verfügung (insgesamt bis zu 1,8 Mrd Euro im Zeitraum 2026-2030)
- Förderfähige Maßnahmen im Bereich Kesseltausch können sofort umgesetzt werden.
Die Antragstellung ist ab dem Registrierungsstart im November 2025 möglich.
WICHTIG! Förderanträge können nur so lange gestellt werden, wie Budgetmittel verfügbar sind!
Neue Verpflichtung: Energieberater
Für die Registrierung ist die Einreichung eines Energieberatungsprotokolls erforderlich, daher zahlt sich eine rechtzeitige Beauftragung aus!
Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie!
So holen Sie sich die Förderung!
Förderprogramm ist bis 31.12.2026 bzw. solange die Fördermittel zu Verfügung stehen befristet!
01

Energieberatung
Diese ist notwendig für die Registrierung und wird vom Land Kärnten kostenlos angeboten.
02

Registrierung
Online registrieren und Sie erhalten per Mail ihren persönlichen Link zur Antragsstellung.
03

Umsetzung
Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch einen Fachbetrieb.
04

Antragstellung
Online die erforderlichen Unterlagen wie alle Rechnungen samt Zahlungsbeleg einreichen.
05

Auszahlung
Nach der Prüfung durch KPC / Ministerium erfolgt die Auszahlung der reservierten Fördermittel.
Kesseltausch 2026
Gefördert wird der Tausch des fossilen Heizungssystem
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