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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kurzzusammenfassung)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Installationen Risslegger und unseren Kunden (natürliche oder juristische Personen) für alle gegenständlichen Rechtsgeschäfte. Sie gelten auch für künftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

  • Unsere Angebote sind unverbindlich.

  • Abweichende Vereinbarungen oder Garantien werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

  • Informationen aus Katalogen, Preislisten oder Werbematerialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

  • Kostenvoranschläge sind entgeltlich und ohne Gewähr. Bei Beauftragung werden die Kosten auf die Rechnung angerechnet.

3. Preise

  • Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ab Lager.

  • Zusatzleistungen, beigestellte Ware oder Änderungen führen zu angemessenen Preisänderungen.

  • Verpackung, Transport, Versand, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

  • Dauerschuldverhältnisse werden wertgesichert angepasst (VPI 2010).

4. Beigestellte Ware

  • Geräte oder Materialien, die der Kunde bereitstellt, können mit 10 % Zuschlag berechnet werden.

  • Qualität, Betriebsbereitschaft und Funktion liegen in der Verantwortung des Kunden.

5. Zahlung

  • Ein Drittel des Entgelts bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn, der Rest nach Fertigstellung.

  • Verzugszinsen: Unternehmer 9,2 % über Basiszinssatz, Verbraucher 4 %.

  • Aufrechnungen sind nur bei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

  • Mahnspesen können zusätzlich verrechnet werden.

6. Bonitätsprüfung

Der Kunde stimmt der Übermittlung von Daten an Gläubigerschutzverbände (z. B. AKV, KSV, ÖVC, ISA) zum Zweck des Gläubigerschutzes zu.

7. Mitwirkungspflichten

  • Der Kunde stellt alle notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen bereit.

  • Angaben zu Leitungen, Fluchtwegen, statischen Daten etc. sind rechtzeitig bereitzustellen.

  • Energie und Wasser für die Leistungsausführung sind bereitzustellen.

  • Versperrbare Räume für Personal, Werkzeug und Material sind bereitzustellen.

8. Leistungsausführung

  • Änderungen nach Auftragserteilung, die technisch notwendig sind, werden berücksichtigt.

  • Zumutbare geringfügige Änderungen gelten als genehmigt.

  • Teillieferungen sind zulässig und können gesondert verrechnet werden.

  • Beschleunigungen oder Sonderwünsche erhöhen das Entgelt angemessen.

9. Leistungsfristen und Termine

  • Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik oder Verzögerungen von Zulieferern.

  • Verzögerungen durch den Kunden verlängern die Fristen entsprechend.

  • Lagerung von Materialien kann mit 5 % des Rechnungsbetrags pro Monat verrechnet werden.

10. Leistungsumfang

  • Schäden an bereits vorhandenen Installationen oder Materialfehler sind nur bei schuldhafter Verursachung durch uns zu vertreten.

  • Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur begrenzte Haltbarkeit; fachgerechte Reparaturen sind durch den Kunden vorzunehmen.

11. Gefahrtragung

  • Verbraucher: Gefahrübergang gemäß § 7b KSchG.

  • Unternehmer: Gefahr geht bei Bereitstellung der Ware an den Kunden über.

  • Transportversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden.

12. Annahmeverzug

  • Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir die Ware einlagern (Gebühr: 5 %) oder den Auftrag zurückstellen.

  • Bei berechtigtem Rücktritt: pauschaler Schadenersatz von 20 % des Auftragswertes möglich.

13. Eigentumsvorbehalt

  • Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

  • Weiterveräußerung nur mit schriftlicher Zustimmung.

  • Kunde hat Abtretungen zu vermerken und seine Schuldner zu informieren.

14. Schutzrechte Dritter

  • Bringt der Kunde Unterlagen oder Vorgaben ein, haftet er für die Rechte Dritter.

  • Wir können die Leistung bis zur Klärung von Schutzrechten einstellen.

15. Geistiges Eigentum

  • Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und Unterlagen bleiben unser Eigentum.

  • Nutzung oder Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

  • Vertrauliche Informationen müssen geheim gehalten werden.

16. Gewährleistung

  • Gewährleistungsfrist: 1 Jahr ab Übergabe für Unternehmerkunden.

  • Mängel sind unverzüglich (spätestens 3 Tage) schriftlich zu melden.

  • Behebungsversuche durch uns: mindestens zwei Versuche.

  • Kosten für unberechtigte Mängelrügen trägt der Kunde.

17. Haftung

  • Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Unternehmerkunden: Haftung begrenzt auf Versicherungshöchstbetrag.

  • Ausschluss bei unsachgemäßer Nutzung, Montage oder natürlicher Abnutzung.

18. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt.

  • Ersatzregelung wird nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel gefunden.

19. Allgemeines

  • Österreichisches Recht gilt; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

  • Erfüllungsort: Unternehmenssitz (Mölltalstraße 55, 9813 Möllbrücke).

  • Gerichtsstand: Unternehmenssitz für Unternehmerkunden; Wohnsitzgericht für Verbraucher.

  • Änderungen von Namen, Adresse oder Rechtsform sind uns unverzüglich mitzuteilen.



Alles, was Sie brauchen:


Installationen Risslegger

Wolfgang Risslegger

Mölltalstraße 55

A-9813 Möllbrücke

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

"nach Vereinbarung"


Samstag und Sonntag

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